Zitat von Eifel-Knacki im Beitrag #21Zitat von Allesfahrer im Beitrag #20
der vorliegende Fall ist aber abgeschlossen. "Höchstrichterlich" ist hier absehbar nichts anderes zu erwarten. Das LG Köln hat hier (leider) vorerst die Linie vorgegeben - gerade, weil potenzielle Kläger nun immer dieses Gericht anrufen werden (wenn sie nicht nur geldgeil, sondern auch clever sind).
Der nächste Beklagte geht dann einfach weiter zur nächsten Instanz und diese ist nicht an Vorentscheidungen gebunden. So kippen hohe Gerichte immer wieder die Entscheidungen der unteren Instanzen, das ist Alltag.
Gruß Knacki
Das muss man sich als Beklagter aber erstmal leisten können. Die im vorliegenden Fall Beklagte hat jedenfalls resigniert. Darauf setzen die Kläger - und haben bislang Erfolg damit. Ob diese Thematik jemals letztinstanzlich entschieden wird, ist völlig unklar (oder ist Dir ein Verfahren bekannt?), ebenso kann niemand vorhersagen, wann eine solche Entscheidung fallen und wie sie aussehen wird.
Hier und jetzt gilt der Spruch vom LG Köln - und dass niemand weiß, was die Rechtsprechung (und im Übrigen auch die Gesetzgebung, die hier m.E. gefragt wäre) künftig noch bringen mag, hilft der Beklagten und allen, die sich jetzt überlegen, ob sie ein Foto posten sollen oder nicht, in der Gegenwart nullkommagarnix.
Gruß
Heinz