"Mischbetrieb" Länderbahnen in Epoche I

#1 von Shark19843 , 15.11.2021 21:02

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zur Epoche I. Speziell dem Zeitraum 1900-1918:

Kam es während der Länderbahnzeit vor, dass Züge oder einzelne Waggons temporär auf dem nicht eigenen Landesgebiet unterwegs waren?
Also beispielsweise ein Personenzug aus München nach Berlin fuhr oder ein Güterwagen von Stuttgart nach Köln kam.

Oder waren die Länderbahnen nur in ihren Ländern aktiv. In diesem Fall müsste es eine Reihe Umschlagsbahnhöfe gegeben haben, oder?


Danke für eure Antworten!

Gruß
Dominic


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RE: "Mischbetrieb" Länderbahnen in Epoche I

#2 von CIWL ( gelöscht ) , 15.11.2021 22:03

Hallo Domininc ,

grundsätzlich war das gesamte Rollmaterial ( Personen, wie Güterwagen ) der "Länderbahnen" grenzüberschreitend unterwegs!

Lediglich an den damaligen "Ländergrenzen" fand ein Lok - und Personalwechsel statt .-Also ein Schnellzug von München nach Berlin machte an der

bay./sächs. Landesgrenze bzw an dem "Grenzbhf" halt , wobei sich dieser entweder in dem einen oder anderem Land/Staat befand !

In diesem Falle war es Hof in Bayern , wo die bay. gegen die sächs. Loks und auch Personal ( Lokf. , Schaffner etc. ) getauscht wurden .

Es gab aber Ausnahmen : Der Schnellzug Dresden - Berlin wurde durchgehend von der sächs. Lok bis Berlin gezogen ...

Grüsse

Pierre


Shark19843 und Rollnitz haben sich bedankt!
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zuletzt bearbeitet 15.11.2021 22:04 | Top

RE: "Mischbetrieb" Länderbahnen in Epoche I

#3 von Lindilindwurm , 18.11.2021 04:07

Eine ausführliche Darstellung, wie der Einsatz von Waggons der verschiedenen Länderbahnen organisiert war, (und viel mehr kenntnisreiche Artikel) findest du hier:
http://www.laenderbahn-forum.de/journal/...g_epoche_1.html

Ich zitiere:
"Auf der Konferenz wurde festgelegt wie viele Plätze jeder Zug zu führen hat. Ebenso die Aufteilung auf die verschiedenen Klassen und ob der Zug Pack- und Postwagen sowie Eilguttransporte führt. Beispielsweise wurden in einigen Schnellzügen von München nach Berlin Bier- oder Milchwagen eingestellt. Die dafür beschafften Wagen werden organisatorisch wie Personenwagen behandelt.
[...]
Personenwagen werden fast ausschließlich in festen Zugläufen eingesetzt. Diese Zugläufe bestehen für gewöhnlich aus einem Zug und seinem Gegenzug der in entgegengesetzter Richtung verkehrt.
[...]
Es darauf geachtet das Güterwagen vom Absende- bis zum Bestimmungsbahnhof durchlaufen können. Während einem menschlichen Fahrgast das umsteigen von einem in einen anderen Wagen durchaus zugemutet werden kann, ist Umladen beim Transport von Waren und Gütern zu vermeiden. Bei Stückgütern, die keine ganze Wagenladung ausmachen, ist es jedoch nicht immer zu vermeiden.

Dies ist auch der Grund warum Güterwagen keinem Heimatbahnhof zugeordnet werden. Sie werden nur anlässlich größerer Reparaturen oder zu Fristarbeiten in die Wagenwerkstatt der sie zugeordnet sind verbracht."
Zitat Ende.

Das gilt für die Zeit nach der Jahrhundertwende. In den früheren Jahren und womöglich auf Nebenbahnen fern der Landesgrenzen wird man dagegen vor allem reinrassige Garnituren gesehen haben.

Gruß Lindi


Lindi


Andreas Poths, AlexanderJesse, Shark19843 und Atlanta haben sich bedankt!
 
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RE: "Mischbetrieb" Länderbahnen in Epoche I

#4 von Atlanta , 24.11.2021 10:22

Moin Kollegen,

Im Jahr 1846 wurde der VDEV = Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen gegründet, dem auch 12 ausländische Eisenbahnverwaltungen ohne Stimmrecht angehörten.

Als Eisenbahn Verwaltung definierte man man die in späteren Jahren bezeichneten Eisenbahn Direktionen der jeweiligen Länder, so bestand Preußen aus 22 Eisenbahn Verwaltungen, die zunächst dem Handelsministerium und später dem Ministerium für Öffentliche Arbeiten als Kontrollbehörde unterstellt waren.

Ab der Reichsgründung 1871 gab es aber auch Großherzogtümer und Länder, welche ein leicht ,,gestörtes" Verhältnis mit der Reichsregierung hatten und deren Eisenbahn Verwaltungen nicht mit anderen Länderbahnen kooperierten.

Ein solch gestörtes Verhältnis hatte der Großherzog Friedrich Franz zu Schwerin in Mecklenburg, er gestattete keiner ,,fremden" Bahnverwaltung die Durchfahrt durch sein Hoheitsgebiet, so kam es dann unweigerlich zum Lok-, Schutzwagen- und Personalwechsel an den Grenzbahnhöfen oder Bahnhöfen seiner Eisenbahnverwaltung außerhalb seines Hoheitsgebietes.
Davon besonders betroffen die Berlin – Hamburger – Eisenbahn, welche als Tochtergesellschaft der M.F.F.E. = Mecklenburger Friedrich Franz Eisenbahn auftrat.

Bis zur Zwangsverstaatlichung im Jahr 1919 als die großherzogliche Mecklenburger Friedrich Franz Eisenbahn in die neu gegründete DRG aufging verwendete man in Mecklenburg ein abweichendes Signalsystem, wie es 1878 im Organ des VDEV vorgestellt wurde, die Vereinheitlichung des Signalwesens von 1892 machte man nicht mit.

Ja, es gab länderüberschreitenden Eisenbahnverkehr aber nur in den Ländern, die das in Verträgen untereinander regelten.

Beim Güterverkehr war es entscheidend, ob auch die Länder der Zollunion angehörten, ansonsten war an der Landesgrenze Fahrtende und die Fracht mußte in einem Zollager zwischengelagert und auf die Güterwagen der anderen Länderbahn umgeladen werden.

Die großherzogliche M.F.F.E. finanzierte so über längere Zeit die Staatseinnahmen durch anfallende Zollgebühren, der durch ihr Hohheitsgebiet beförderten Fracht.

Bis zur Abschaffung der Schutzwagen, wurden diese an den jeweiligen Grenzbahnhöfen ebenfalls getauscht wo ein Lokwechsel einer anderen Länderbahn Verwaltung stattfand, davon ausgenommen die Schutzwagen, welche als Packwagen mitliefen und eine Umladung des Reisegepäcks eine zu große Verspätung bedeutet hätte.

Bei den Länderbahn Verwaltungen verwendete man in den Werkstätten ein Buch mit dem Titel ,,Eigentumsmerkmale bei Güterwagen" wo alle Wagenanschriften der einzelnen Länderbahnen verzeichnet waren, wenn diese in ,,fremden" Werkstätten ausgebessert oder repariert werden mußten.


LG Ingo

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