Moin Kollegen,
Im Jahr 1846 wurde der VDEV = Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen gegründet, dem auch 12 ausländische Eisenbahnverwaltungen ohne Stimmrecht angehörten.
Als Eisenbahn Verwaltung definierte man man die in späteren Jahren bezeichneten Eisenbahn Direktionen der jeweiligen Länder, so bestand Preußen aus 22 Eisenbahn Verwaltungen, die zunächst dem Handelsministerium und später dem Ministerium für Öffentliche Arbeiten als Kontrollbehörde unterstellt waren.
Ab der Reichsgründung 1871 gab es aber auch Großherzogtümer und Länder, welche ein leicht ,,gestörtes" Verhältnis mit der Reichsregierung hatten und deren Eisenbahn Verwaltungen nicht mit anderen Länderbahnen kooperierten.
Ein solch gestörtes Verhältnis hatte der Großherzog Friedrich Franz zu Schwerin in Mecklenburg, er gestattete keiner ,,fremden" Bahnverwaltung die Durchfahrt durch sein Hoheitsgebiet, so kam es dann unweigerlich zum Lok-, Schutzwagen- und Personalwechsel an den Grenzbahnhöfen oder Bahnhöfen seiner Eisenbahnverwaltung außerhalb seines Hoheitsgebietes.
Davon besonders betroffen die Berlin – Hamburger – Eisenbahn, welche als Tochtergesellschaft der M.F.F.E. = Mecklenburger Friedrich Franz Eisenbahn auftrat.
Bis zur Zwangsverstaatlichung im Jahr 1919 als die großherzogliche Mecklenburger Friedrich Franz Eisenbahn in die neu gegründete DRG aufging verwendete man in Mecklenburg ein abweichendes Signalsystem, wie es 1878 im Organ des VDEV vorgestellt wurde, die Vereinheitlichung des Signalwesens von 1892 machte man nicht mit.
Ja, es gab länderüberschreitenden Eisenbahnverkehr aber nur in den Ländern, die das in Verträgen untereinander regelten.
Beim Güterverkehr war es entscheidend, ob auch die Länder der Zollunion angehörten, ansonsten war an der Landesgrenze Fahrtende und die Fracht mußte in einem Zollager zwischengelagert und auf die Güterwagen der anderen Länderbahn umgeladen werden.
Die großherzogliche M.F.F.E. finanzierte so über längere Zeit die Staatseinnahmen durch anfallende Zollgebühren, der durch ihr Hohheitsgebiet beförderten Fracht.
Bis zur Abschaffung der Schutzwagen, wurden diese an den jeweiligen Grenzbahnhöfen ebenfalls getauscht wo ein Lokwechsel einer anderen Länderbahn Verwaltung stattfand, davon ausgenommen die Schutzwagen, welche als Packwagen mitliefen und eine Umladung des Reisegepäcks eine zu große Verspätung bedeutet hätte.
Bei den Länderbahn Verwaltungen verwendete man in den Werkstätten ein Buch mit dem Titel ,,Eigentumsmerkmale bei Güterwagen" wo alle Wagenanschriften der einzelnen Länderbahnen verzeichnet waren, wenn diese in ,,fremden" Werkstätten ausgebessert oder repariert werden mußten.